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Die einfachste Methode, zum Schwerverbrecher zu werden, ist, ein paar CDs irgendwo hochzuladen und sich dabei erwischen zu lassen. Das Urheberrecht wird rigide durchgesetzt, und es ist ein offenes Geheimnis, dass zum Beispiel die Musikindustrie durch drakonische Geldforderungen gegen Tauschbörsenbenutzer Exempel statuieren wollte – weil sich in den Chefetagen der grossen Labels schon zu Zeiten des Doppelkassettendecks leichte Paranoia-Gefühle breitgemacht haben. Und im Bereich der Fotografie wird abgemahnt, was das Zeug hält.

Andererseits es im Internet auch passieren, dass man sich nicht auf der «Täter-», sondern auf der «Opfer»-Seite wiederfindet – wenn eigene Fotos plötzlich ungefragt und ohne Honorar von der eigenen Homepage auf eine grosse News-Website wandern.

Was ist in diesen Zeiten richtig? Das Urheberrecht gänzlich abzuschaffen und uns daran zu gewöhnen, dass Informationen nicht unter Verschluss gehalten werden können, weil Information im Netz frei sein will. Oder ist der richtige Weg, das Urheberrecht mit allen Mitteln durchzusetzen, also nicht nur mit der juristischen Keule, sondern auch mit Filter-Algorithmen, so wie das Youtube seit Jahren tut und die EU sogar gesetzlich vorschreiben will?

Wir versuchen eine praktische Annäherung an diese komplexe Materie – nicht juristisch und unideologisch, mit bewährten Tipps aus dem Internet-Alltag – und aus der Sicht von denjenigen, die beide Seiten kennen: Die des Tauschbörsenbenutzers und die der Beklauten.

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Bilder als Allgemeingut?

Lizenzen im Netz

Quellen

Ärgernis Urheberrecht?

Bild: Schon zu Zeiten der Kassette hatten die Plattenbosse eine Heidenangst vor den Schwarzkopierern. (Bild: Plastic magnetic tape black von Amigos3D, pixabay.com, CC0)

Veröffentlicht von Matthias

Nerd since 1971.

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1 Kommentar

  1. Abmahnungen: Gibt’s übrigens nicht nur in Deutschland oder aus Deutschland in die Schweiz, sondern auch innerhalb in der Schweiz. Ein Nachteil in der Schweiz ist allerdings, dass man aussergerichtlich grundsätzlich die eigenen Anwaltskosten nicht einfordern kann, aber bei einem entsprechenden Vorgehen ist es durchaus möglich, dass man 1) erfolgreich abmahnt und am Schluss 2) im finanziellen Plus ist.

    Das funktioniert auch bei Kopien und Plagiaten von Texten, allenfalls kommt neben einer Urheberrechtsverletzung auch noch unlauterer Wettbewerb dazu.

    Abmahnungen können gerade auch für Möchtegern-Fotografen, durchaus sehr lukrativ sein. Inzwischen hat sich eine kleine Industrie entwickelt, drei aktuelle Beiträge in diesem Zusammenhang:

    https://steigerlegal.ch/2017/08/13/eos-copytrack-zahlungsaufforderungen/

    https://steigerlegal.ch/2017/09/05/lapixa-abmahnung-lenel/

    https://steigerlegal.ch/2017/09/15/nokia-dennis-skley/

    Mit Möchtegern-Fotografen meine ich Personen, die gerne professionelle Fotografen wären, den entsprechenden Weg aber nicht geschafft haben. Solche Personen stellen dann gerne die von Euch erwähnten Abmahnfallen bei Flickr und auf Wikipedia …

    Bei professionellen Fotografen geht es meiner Erfahrung nach hingegen bei Abmahnungen nicht in erster Linie um Geld, sondern tatsächlich darum, dass sich solche Personen in ihrer Persönlichkeit – zu Recht! – verletzt fühlen. Gleichzeitig gibt es Abgemahnte, die selbst bei offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen keinerlei Einsicht zeigen, nicht zuletzt im Bereich der auch von Euch erwähnten Massenmedien.

    Bei Abmahnungen im Urheberrecht wird bisweilen auf gar fiktive Lizenzgebühren abgestellt:

    Gibt es tatsächlich jemanden, der beispielsweise bei Getty Images über 1’000 Franken dafür bezahlt, ein Blumenbild in Thumbnail-Grösse während maximal drei Jahren auf seiner Website verwenden zu dürfen?

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